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Nach einem positiven Antigen- oder PCR-Test richtet sich die Art der COVID-19-Therapie nach dem akuten Krankheitsverlauf und einer individuellen Risikoeinschätzung, insbesondere für die Risikogruppen von Patient:innen für einen schweren Verlauf. Die meisten SARS-CoV-2-Infizierten können die Krankheit zu Hause auskurieren. Die Behandlung von leichten COVID19-Verläufen kann durch Ruhe und Unterstützung von Medikamenten gegen Fieber, Halsschmerzen und Husten erfolgen. Hierbei ist zu beachten, dass sich der Krankheitsverlauf auch bei anfänglich milden Symptomen verschlechtern kann. Dies ist insbesondere relevant für Patient:innen, die einer Risikogruppe angehören.
Für Patient:innen, die einer COVID-19-Risikogruppe angehören, kann eine frühzeitige, antivirale Behandlung notwendig sein, um das Risiko eines schweren Verlaufs zu senken. Die Therapiemöglichkeiten sollten dann unverzüglich mit betroffenen Patient:innen besprochen werden. Bei schwerem COVID-19-Verlauf kann eine stationäre Behandlung notwendig werden, z. B. wenn die Betroffenen zusätzlichen Sauerstoff brauchen oder maschinell beatmet werden müssen.
Bestehen Risikofaktoren für einen schweren COVID-19-Verlauf, stehen für die antivirale Therapie von COVID-19 unterschiedliche Medikamente zur Verfügung:
Wirkung: Antivirale COVID-19-Medikamente verhindern, dass die Viren in Körperzellen eindringen oder sich dort vermehren. Es gibt grundsätzlich zwei Wirkmechanismen :
Einsatz: Bei der Anwendung im frühen Krankheitsstadium, d. h. spätestens 5–7 Tage nach Symptombeginn oder nach vermutetem Infektionszeitpunkt, kann das Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf mit einer Krankenhauseinlieferung erheblich verringert werden.
In der aktuellen COVID-19-Leitlinie werden je nach Einzelfallentscheidung für Patient:innen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zwei antivirale Arzneimittel in der Frühphasentherapie empfohlen.
Bei antiviralen Medikamenten gegen COVID-19 kann es – wie bei fast allen Medikamenten – zu Wechselwirkungen mit anderen eingenommenen Wirkstoffen kommen. Einer Auswahl und Verordnung für eine antivirale Therapie muss deshalb immer eine Prüfung auf Vorerkrankungen und bereits anderweitig verordnete Arzneimittel vorausgehen. Manche COVID-19-Medikamente können unter Umständen nicht bei allen Patient:innen zum Einsatz kommen. Der Arzt oder die Ärztin sollte wissen, ob ihre Patient:innen während der Behandlung weitere, auch rezeptfreie Medikamente einnehmen. Über Nebenwirkungen, die während der COVID-19-Therapie auftreten, sollte auch der behandelnde Arzt oder die Ärztin informiert werden.
Aufgrund des möglichen Wechselwirkungspotentials müssen relevante Interaktionen mit bestehender Medikation vor Therapiebeginn überprüft und bewertet werden. Auf Grundlage des digitalen Arzneimittelinteraktionschecks der Expertengruppe der Liverpool University wurde ein Wechselwirkungs-Check entwickelt:
Wirkung: Virusneutralisierende monoklonale Antikörper (MAK) besitzen die Fähigkeit, durch Interaktion mit dem SARS-CoV-2 Spikeprotein den Viruseintritt in die Zelle zu verhindern und somit die Viruslast zu senken.
Einsatz: Während der Pandemie und vor dem Auftreten der Omikron-Varianten (EG.5, BA. 286, JN.1) galten MAK als besonders wirksam, wenn sie Patient:innen aus COVID-19-Risikogruppen mit positivem Antigen- oder PCR-Test in der Frühphase der Infektion als Infusion gegeben wurden. Dabei waren verschiedene MAK verfügbar, die einzeln oder in Kombination als „Antikörpercocktail“ verabreicht wurden.
Hinweis: Die in Deutschland und Europa zur Therapie zugelassenen MAK weisen keine oder nur eine reduzierte In-vitro-Neutralisation gegenüber den aktuell vorherrschenden Sublinien der Omikron-Virusvariante auf und sind klinisch nicht ausreichend wirksam. Daher werden MAK für die Therapie von COVID-19 aktuell nicht mehr empfohlen.1
Bei manchen COVID-19-Patient:innen kann es im COVID-19-Krankheitsverlauf zu einer erhöhten Blutgerinnung und Blutgerinnseln kommen. Eine weitere kritische Folge einer SARS-CoV-2-Infektion können eine erhöhte Immunantwort und infolgedessen eine gefährliche Entzündungsreaktion im Körper sein. Bei der Behandlung schwerer Verläufe können deshalb entzündungs- und gerinnungshemmende Medikamente, Antikoagulantien, zum Einsatz kommen. Antibiotika werden gegeben, wenn im COVID-19-Verlauf bakterielle Sekundärinfektionen auftreten, z. B. bei einer Lungenentzündung.
Auch für diese Medikamente müssen relevante Interaktionen mit bestehender Medikation vor Therapiebeginn überprüft und bewertet werden.
Wichtig ist, dass die individuelle COVID-19-Therapie so lange wie ärztlich empfohlen durchgeführt wird. Alle verordneten Medikamente, inklusive der antiviralen Medikamente müssen entsprechend der Verordnung über den festgelegten Zeitraum eingenommen bzw. angewendet werden.
Wurden drei oder mehr Medikamente verschrieben, haben Patient:innen Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan (bmp) in Papierform. Der bmp enthält die wichtigsten Angaben der verschriebenen Medikamente – Wirkstoff, Dosierung, Einnahmegrund und sonstige Hinweise zur Einnahme. Somit ist jederzeit einsehbar, wann welches Medikament einzunehmen ist. Patient:innen können auch frei entscheiden, ob sie einen elektronischen e-Medikationsplan (eMP) haben möchten, der auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hinterlegt wird. Der eMP enthält ausführlichere Informationen als der herkömmliche bmp. bmp oder eMP unterstützen den gewünschten Therapieverlauf.
Referenzen:
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