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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Juni 2023 Regelungen zur Austauschbarkeit von Biologika durch Apotheken bei parenteralen Zubereitungen zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung beschlossen: 1
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) musste bis zum 16. August 2023 erstmals Hinweise zur Austauschbarkeit von Biologika durch Apotheken geben. Der G-BA hat diesen Auftrag mit Beschluss vom 15. Juni 2023 umgesetzt. Er hat in seiner Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) hierzu eine neue Vorschrift (§ 40b) geschaffen. Hiervon betroffen ist nur der Austausch von Biologika, die zur parenteralen Zubereitung zur unmittelbaren ärztlichen Anwendung verordnet wurden. Andere Biologika werden hiervon nicht erfasst.1
Nach Beschluss des § 40b am 15. Juni 2023 wurde dies – wie bei allen Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie – dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Überprüfung vorgelegt (vgl. § 94 SGB V).
Im Rahmen der Überprüfung wurden von Seiten verschiedener Verbände gegenüber dem BMG jedoch Bedenken an der Qualifizierung von Biosimilars als „wirkstoffgleich“ durch den G-BA geäußert.
Mit Schreiben vom 14. August 20232 hat das BMG diesen Bedenken Rechnung getragen und den Beschluss beanstandet. Die Verwendung der Formulierung „wirkstoffgleich“ wurde als rechtlich nicht vertretbar angesehen.
Aufgrund der Beanstandung musste der vom G-BA beschlossene § 40b neu gefasst und nochmals beschlossen werden. Dies hat der G-BA am 16. November 20233 getan und die beanstandeten Passagen korrigiert.
Die automatische Substitution wurde am 13. Februar 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt zum 15. März 2024 in Kraft.4
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Die automatische Substitution wird am 15. März 2024 in Kraft treten.4
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Umso wichtiger sind aktuelle rechtliche Entwicklungen zur Frage, ob auch Biologika der automatischen Substitution unterliegen und inwiefern parenterale Zubereitungen hiervon betroffen sind. Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses 1 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 14. August 2023 beanstandet5.
In diesem Krankenhauspharmazie - Sonderbericht erläutert der Autor welche weitere Entwicklung zu erwarten ist und was dies für Krankenhausapotheken in der onkologischen Versorgung bedeutet.
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